Mitarbeiter schaufelt Schnee

Winterdienst: Wer streut und räumt?

Die Folge von Schneefall und Frost sind häufig glatte Straßen sowie Gehwege. Sie fragen sich, wer fürs Streuen und Räumen verantwortlich ist? Wir haben die wichtigsten Eckdaten zusammengetragen.

Privatgrundstück: Eigentümer haften

Generell haften in Deutschland Haus- und Wohnungseigentümer, wenn sie ihrer Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen sind. Sie müssen im Winter für rutschsichere Wege sorgen, sonst drohen Bußgeld und Schadensersatz. Das betrifft zum Beispiel den Gehweg vor dem Grundstück als auch die Wege auf dem Grundstück wie zur Haustür, Mülltonne oder Garage. Schilder wie „Privatweg, Betreten verboten“ helfen nicht.

 

Auch in Österreich sind für die Reinigung von Gehsteigen, die an Privatgrundstücke angrenzen, die Eigentümer zuständig.

Der Einsatz von Dienstleistern

Sie können für den Winterdienst natürlich einen Dienstleister beauftragen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie als Eigentümer sämtliche Verantwortung abgeben. Denn Sie haben eine Kontroll- und Überwachungspflicht. Dieser müssen Sie nachweislich nachkommen. Halten Sie die Übertragung der Räum- und Streupflicht schriftlich in einem Vertrag fest und kontrollieren Sie regelmäßig, ob der Winterdienst ordentlich durchgeführt wird.

Uhrzeiten und Umfang

In Deutschland legen die Gemeinden die Art und den Umfang zur Räum- und Streupflicht fest. Meistens gilt folgende Regel: Von Montag bis Samstag von 7 bis 20 Uhr; an Sonn- und Feiertagen von 8 oder 9 bis 20 Uhr müssen die Wege begehbar sein.

 

Wer in Österreich wohnt, muss meistens noch ein bisschen früher aus dem Bett: Hier müssen in der Regel die Wege zwischen 6 Uhr früh und 22 Uhr begehbar sein.

 

Und für beide Länder gilt: Schneit es über längere Zeit, muss auch mehrfach am Tag geräumt werden.

Straßenreinigungssatzung der Stadt oder Gemeinde liefert Infos

Wenn Sie genau wissen wollen, wie der Winterdienst in Ihrer Gemeinde oder Stadt geregelt ist, schauen Sie am besten auf der Webseite Ihrer Stadt oder Gemeinde nach. Die Regeln sind in der Straßenreinigungs- bzw. Straßenwinterdienstsatzung festgehalten.

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